(Maloche; 03-03; S.2)
So wurde der Haushalt im Bundestag verabschiedet
und der Bundeskanzler hat seine Richtlinien der Sozialpolitik
vorgestellt.
Der Haushaltsplan
Gemäß dem deutschen föderalen Regierungssystem
hat die Regierung einen Haushalt vorzustellen, das Parlament über
dessen Annahme zu entscheiden und schließlich der Bundesrat, die
Kammer der Länderregierungen, ebenfalls darüber zu entscheiden.
Der Haushaltsentwurf ist wiederum in Einzelpläne
aufgeteilt, die sich an den Zuständigkeiten der Ministerien orientieren.
Um diesen Entwurf zu erstellen, arbeiten die Parlamentarier in
zuständigen Ausschüssen, die gemäß der Parteianteile im Parlament
besetzt werden.
Bereits auf dieser Stufe hat die Opposition also zumindest die
Chance, sich Gehör zu verschaffen und eventuell auf Kompromisse
zu drängen. Welche vorgeschlagenen Maßnahmen letztlich auf fachliche
Angemessenheit, auf Mehrheitsverhältnissen oder den Einfluss von
Lobbyisten beruhen, ist eine empirische Frage, prinzipiell sind
alle Faktoren zu berücksichtigen.
Sind die Einzelpläne erst einmal erstellt, so
werden sie im Parlament bis zu dreimal debattiert und nach eventuellen
Änderungen wird ein Gesamtplan, der Bundeshaushalt, verabschiedet.
Aufgrund der großen Bedeutung von Parteien in Deutschland ist
es zwar möglich, dass das Parlament diesen ablehnt, jedoch kaum
wahrscheinlich: die so genannte "Fraktionsdisziplin"
sorgt dafür, dass in der Regel den Empfehlungen von Abgeordneten
der eigenen Partei zugestimmt wird, der mit einer jeweiligen Mehrheit
der Regierungspartei(en) in den Ausschüssen erstellte Gesamtplan
also auch mit der Regierungsmehrheit im Parlament verabschiedet
wird.
Um dennoch die Verantwortlichkeiten nicht gänzlich zu verschleiern,
kann "namentlich" abgestimmt werden, d.h. jeder Abgeordnete
muss seine persönliche Entscheidung treffen, die dann in den Sitzungsprotokollen
dokumentiert wird, also öffentlich zugänglich ist.
- Der Gesamtplan
des Haushaltes für 2003 ist so angenommen worden.
Anschließend wird dieser Plan im Bundesrat debattiert
und über seine Annahme entschieden. Sollte er abgelehnt werden,
so muss im Vermittlungsausschuss erneut darüber debattiert und
ein Kompromissvorschlag erarbeitet werden.
Der Vermittlungsausschuss ist mit sechzehn Regierungsvertretern
der einzelnen Bundesländer und sechzehn Vertretern des Bundestages
nach Parteianteilen zusammengesetzt.
Der Haushaltsplan für 2003 wird dem Bundesrat nun vorgelegt.
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