(Rente; 10-03; S.4)
Insgesamt geht die Kommission davon aus, dass
bei Beachtung ihrer Vorschläge sich die Rentenentwicklung zwar
weiter von der Lohn- und Gehaltsentwicklung entfernt, also dass
der Übergang zwischen Erwerbsarbeit und Rente mit deutlicheren
Einschränkungen verbunden sein wird.
Dennoch unterstellt die Kommission einen verglichen mit heute
höheren Lebensstandard der zukünftigen Rentner. Sie macht zudem
darauf aufmerksam, dass eine Ergänzung der gesetzlichen Rente
durch private Vorsorge anzuraten ist.
Illusionen
Die in der Gesamtschau doch eher moderaten Auswirkungen
der Vorschläge haben in der deutschen (Verbands-)Öffentlichkeit
für recht starke Aufregung gesorgt. Erklärbar ist dies vielleicht
nur durch fehlendes Bewusstsein oder Illusionen über die Konstruktion
des Rentensystems im Nachkriegsdeutschland.
So ist zum einen schlicht auf die empirische
Tatsache hinzuweisen, dass sich die Einkommensverteilung
und davon abgeleitet Vermögensverteilung in den letzten vierzig
Jahren nicht geändert hat, d.h. alle Maßnahmen der Tarifparteien,
der Steuer- und Sozialgesetzgebung haben nichts zu einer vielbeschworenen
"Umverteilung" beigetragen, sondern einen status quo
erhalten.
Des weiteren sieht selbst das Bundesverfassungsgericht
höchstens einen "eigentumsähnlichen" Wert von Rentenansprüchen,
anders gesagt: es handelt sich, wenn auch um eine besonders geschützte,
staatliche Versicherungsleistung und nicht um einklagbares Eigentum.
– Zudem sei die nach den Enron-Skandalen nicht länger hypothetische
Frage gestellt, was einklagbare Eigentumsansprüche z.B. im Rahmen
eines privaten Versicherungsunternehmens wert sind, falls das
Unternehmen pleite geht.
Einzig akzeptable Methode zur Risikominderung
scheint daher der von der Rürup-Kommission skizzierte Weg zu sein:
Rentner sollten ihre gesetzlichen Rentenzahlungen durch private
Vorsorge ergänzen.
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